DURCHBLICK
WAHLARZT
Sie können für sich und Ihre mitversicherten Angehörigen den Arzt Ihres Vertrauens selbst auswählen. Daher auch der Begriff „Wahlarzt“.
Eine Wahlarztordination ist eine Ordination ohne Kassenvertrag. Dies bedeutet, dass die ärztlich getätigten Leistungen nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden, sondern in Form einer Honorarnote direkt mit Ihnen verrechnet werden.
Sie haben jedoch ein Recht auf Rückerstattung eines Teils des bezahlten Honorars durch Ihre Krankenkasse.
Eine Wahlarztordination bietet im Gegenzug vielerlei Vorzüge für den Patienten:
- MEHR ZEIT FÜR IHRE ANLIEGEN
- PERSÖNLICHE BERATUNG
- KURZE WARTEZEITEN
- MÖGLICHKEIT DER KURZFRISTIGEN TERMINVEREINBARUNG
Dieses „Plus an Zeit“ ermöglicht eine individuellere Betreuung und somit vor allem eine Steigerung der Behandlungsqualität.